Stellungnahme des VBE NRW zur Entwicklung von Richtlinien

04.08.2021

zu allgemeinen Erziehungs- und Bildungszielen für die allgemeinen Schulen

Der VBE NRW begrüßt ausdrücklich, dass die Richtlinien für die Schulformen aktualisiert und an die zeitgemäßen Entwicklungen in den Schulen und in der Gesellschaft angepasst werden sollen.

Als besonders wichtig wird diese Aktualisierung für die Richtlinien der weiterführenden Schulen angesehen, da die zurzeit gültigen aus den Jahren 1989 bis 1998 sind, und für die Förderschulen mit ihren unterschiedlichen Förderschwerpunkten.

Die Richtlinien sind für die Schul- und Unterrichtsentwicklung eine besonders wichtige Grundlage. Sie entscheiden darüber, welche Schwerpunkte in den Schulen in der Erziehungs- und Bildungsarbeit gesetzt werden, auf welcher Basis Konzepte erarbeitet werden und wie das Miteinander aller Menschen in den Schulen gestaltet wird.

Zusätzlich ist die Aktualisierung der Richtlinien die Chance, die Stellung und die Aufgaben der Schulen in den Kommunen und in der Gesellschaft deutlich zu formulieren. Demzufolge sollte in den neuen Richtlinien deutlich gemacht werden, dass das Erreichen von Chancengleichheit und das Ermöglichen von Bildungsgerechtigkeit wesentliche Aspekte der Arbeit in den Schulen sind.

Die Richtlinien sollten die Lehrpläne in einen pädagogischen Rahmen einbetten, so dass stets grundgelegt ist, dass der gesamte Unterricht und das Erreichen von Lernzielen nur dann erfolgreich sein können, wenn die Schülerinnen und Schüler in ihrer ganzen Persönlichkeit ihren Platz im Schulsystem haben und wenn die pädagogischen Querschnittsaufgaben klar benannt sind, die das Schulleben und den Unterricht durchdringen sollen.

Hier müssen aus Sicht des VBE folgende Querschnittsthemen hervorgehoben werden:
- Bildung für Nachhaltige Entwicklung (BNE)
- Demokratieerziehung
- Medienerziehung – Medienkompetenzrahmen NRW
- Informatische Bildung – Lernen in der digitalen Welt.

Aus Sicht des VBE ist es zielführend, für alle Schulformen eine gemeinsame Struktur für die Richtlinien grundzulegen. Diese würde die gemeinsamen Aufgaben und Inhalte aller in Schulen Tätigen betonen und gleichzeitig ermöglichen, notwendige schulformbezogene Profilschärfungen vorzunehmen.

Richtlinien für die Grundschulen des Landes Nordrhein-Westfalen

Den Kapiteln vorangestellt werden sollten grundsätzliche Aussagen darüber, wie die Grundschule in der Gesellschaft verankert ist und welche Stellung sie innerhalb des Schulsystems hat. Eine klare Aussage, dass die Grundschule eine Schule für alle Kinder und eine eigenständige Schulform mit ihren spezifischen Aufgaben innerhalb des Schulsystems ist, darf aus Sicht des VBE nicht fehlen.

Für die einzelnen Kapitel sieht der VBE folgende Bezeichnungen und zugehörige Themen:

  • Funktion der Richtlinien und Lehrpläne

Im Kapitel „Die Funktion der Richtlinien und Lehrpläne“ reicht es aus Sicht des VBE aus, die Verbindlichkeit der Richtlinien und Lehrpläne für die Arbeit aller an Schule Tätigen zu betonen. Nicht nur die Lehrerinnen und Lehrer, sondern auch das gesamte weitere pädagogische Personal (MPT, Sozialpädagogische Fachkräfte in der SEP, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ganztag) müssen die Aussagen der Richtlinien als Grundlage ihrer Arbeit kennen und täglich umsetzen.

  • Aufgaben und Ziele

Im Kapitel „Aufgaben und Ziele“ sollten deutlich und differenziert Aussagen zu der Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Grundschule getroffen werden.
Die Grundschule ist die Schulform, in der alle Kinder inklusiv und integrativ gemeinsam lernen und einen großen Teil ihrer Zeit verbringen.

Die schulform- und schulstufenübergreifenden Aufgabenbereiche (Querschnittsaufgaben) sollten hier ihren Platz finden, z.B.:

o Demokratieerziehung
o Erziehung zur Friedensfähigkeit und Gewaltfreiheit
o Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)
o Medienerziehung – Medienkompetenzrahmen
o Informatische Bildung – Lernen in der digitalen Welt
o Verbraucherbildung
o Gendersensible Erziehung
o Erziehung zur Anerkennung von (kultureller) Vielfalt
o Erziehung zur Achtung der Menschenwürde
o Erziehung zur Wertereflexion
o Verkehrs- und Mobilitätserziehung
o Sexualerziehung
o Gesundheitserziehung
o Erziehung zu selbstständigem und eigenverantwortlichem Handeln
o Erziehung zur Kooperationsfähigkeit
o Erziehung zur Leistungsbereitschaft
o Erziehung zur Kommunikationsfähigkeit
o Erwerb von Konfliktfähigkeit, Einüben von Toleranz

  • Vielfalt als Chance und Herausforderung

o Individuelle Förderung
o Inklusives Lernen
o Integratives Lernen
o Diversität
o Gendersensible Erziehung

  • Lernen und Lehren in der Grundschule

o Entwicklung übergreifender Kompetenzen und Aufbau einer Wissensbasis
o Sprachsensibler Unterricht
o Deutsch als Zweitsprache (DaZ) – Deutsch als Fremdsprache (DaF)
o Förderung der Lernentwicklung
o Erziehender Unterricht

  • Schwerpunkte der Arbeit in den Doppeljahrgangsstufen

o Schuleingangsphase – Jahrgangsstufen 1 und 2
o Jahrgangsstufen 3 und 4

  • Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung

o Leistung fördern
o Selbstwirksamkeitserfahrung im Lernentwicklungsprozess
o Möglichkeiten der Leistungsbewertung
o Leistung bewerten

  • Übergangsmanagement

o Kindertagesstätte – Grundschule
o Schuleingangsphase
o Grundschule – weiterführende Schule

  • Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer, der sozialpädagogischen Fachkräfte in der Schuleingangsphase und des pädagogischen Personals (MPT)

o Gemeinsame Verantwortung für die Unterrichts- und Erziehungsarbeit
o Reflexion der Unterrichts- und Erziehungsarbeit
o Professionelle Zusammenarbeit in Teams
o Aufgaben der einzelnen Professionen

  • Partizipation der Erziehungsberechtigten

o Gremien der Elternmitwirkung
o Rechtliche Grundlagen für die Elternmitwirkung (§ 42 Abs. 4 und 5 SchulG)

  • Partizipation der Schülerinnen und Schüler

o Klassenräte und Parlamente der Schülerinnen und Schüler

  • Schulleben - Schulgemeinschaft – Schule im Quartier

o Schule als Lebens-, Erfahrungs- und Entwicklungsraum
o Bedeutung des Schullebens und der Schulgemeinschaft für das Lernen
o Ganztagsschule – offener und gebundener Ganztag
o Bedeutung der Schule im Ort oder im Stadtteil
o Zusammenarbeit mit dem Schulträger, Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe und außerschulischen Partnerinnen und Partnern

  • Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung als kontinuierliche Aufgaben

o Schulprogramm – Schul- und Unterrichtsentwicklung – Referenzrahmen Schulqualität NRW
o Arbeit mit den Lehrplänen
o Evaluation der Konzepte – Überprüfen der Ergebnisse
o Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht


Richtlinien für die Hauptschulen des Landes Nordrhein-Westfalen

Den Kapiteln vorangestellt werden sollten grundsätzliche Aussagen darüber, wie die Hauptschule in der Gesellschaft verankert ist und welche Stellung sie innerhalb des Schulsystems hat. Eine klare Aussage, dass die Hauptschule zu allen Abschlüssen und Berechtigungen in der Sekundarstufe I führt, darf aus Sicht des VBE nicht fehlen. Ebenso wichtig ist die Ausführung, dass die Hauptschule die schulischen Voraussetzungen für den Übergang in eine Berufsausbildung, in weitere schulische Bildungsgänge oder in die Schulen der Sekundarstufe II schafft.

Für die einzelnen Kapitel sieht der VBE folgende Bezeichnungen und zugehörige Themen:

  • Funktion der Richtlinien und Lehrpläne

Im Kapitel „Die Funktion der Richtlinien und Lehrpläne“ reicht es aus Sicht des VBE aus, die Verbindlichkeit der Richtlinien und Lehrpläne für die Arbeit aller an Schule Tätigen zu betonen. Nicht nur die Lehrerinnen und Lehrer, sondern auch das gesamte weitere pädagogische Personal (MPT, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ganztag) müssen die Aussagen der Richtlinien als Grundlage ihrer Arbeit kennen und täglich umsetzen.

  • Aufgaben und Ziele

Im Kapitel „Aufgaben und Ziele“ sollten deutlich und differenziert Aussagen zu der Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Hauptschule getroffen werden.

Die schulform- und schulstufenübergreifenden Aufgabenbereiche (Querschnittsaufgaben) sollten hier ihren Platz finden, z.B.:

o Demokratieerziehung 
o Erziehung zur Friedensfähigkeit und Gewaltfreiheit
o Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)
o Medienerziehung – Medienkompetenzrahmen
o Informatische Bildung – Lernen in der digitalen Welt
o Verbraucherbildung
o Gendersensible Erziehung
o Erziehung zur Anerkennung von (kultureller) Vielfalt
o Erziehung zur Achtung der Menschenwürde
o Erziehung zur Wertereflexion
o Verkehrs- und Mobilitätserziehung
o Sexualerziehung
o Gesundheitserziehung
o Erziehung zu selbstständigem und eigenverantwortlichem Handeln
o Erziehung zur Kooperationsfähigkeit
o Erziehung zur Leistungsbereitschaft
o Erziehung zur Kommunikationsfähigkeit
o Erwerb von Konfliktfähigkeit, Einüben von Toleranz

  • Vielfalt als Chance und Herausforderung

o Individuelle Förderung
o Inklusives Lernen
o Integratives Lernen
o Diversität
o Gendersensible Erziehung

  • Lernen und Lehren in der Hauptschule

o Entwicklung übergreifender Kompetenzen und Aufbau einer Wissensbasis
o Sprachsensibler Unterricht
o Deutsch als Zweitsprache (DaZ) – Deutsch als Fremdsprache (DaF)
o Förderung der Lernentwicklung
o Erziehender Unterricht

  • Schwerpunkte der Arbeit in den Doppeljahrgangsstufen

o Jahrgangsstufen 5 und 6
o Jahrgangsstufen 7 und 8
o Jahrgangsstufen 9 und 10

  • Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung

o Leistung fördern
o Selbstwirksamkeitserfahrung im Lernentwicklungsprozess
o Möglichkeiten der Leistungsbewertung
o Leistung bewerten

  • Übergangsmanagement

o Grundschule - Hauptschule
o Erprobungsstufe
o Übergang in den Beruf
o Übergang in weitere schulische Bildungsgänge
o Übergänge in Schulen der Sekundarstufe II

  • Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer, des pädagogischen Personals (MPT) und der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter

o Gemeinsame Verantwortung für die Unterrichts- und Erziehungsarbeit
o Reflexion der Unterrichts- und Erziehungsarbeit
o Professionelle Zusammenarbeit in Teams
o Aufgaben der einzelnen Professionen

  •  Partizipation der Erziehungsberechtigten

o Gremien der Elternmitwirkung
o Rechtliche Grundlagen für die Elternmitwirkung (§ 42 Abs. 4 und 5 SchulG)

  • Partizipation der Schülerinnen und Schüler

o Gremien der Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler
o Klassenräte und Parlamente der Schülerinnen und Schüler

  • Schulleben - Schulgemeinschaft – Schule im Quartier

o Schule als Lebens-, Erfahrungs- und Entwicklungsraum
o Bedeutung des Schullebens und der Schulgemeinschaft für das Lernen
o Ganztagsschule – Außerschulische Ganztagsangebote
o Bedeutung der Schule im Ort oder im Stadtteil
o Zusammenarbeit mit dem Schulträger, Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe und außerschulischen Partnerinnen und Partnern

  • Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung als kontinuierliche Aufgaben

o Schulprogramm – Schul- und Unterrichtsentwicklung – Referenzrahmen Schulqualität NRW
o Arbeit mit den Lehrplänen
o Evaluation der Konzepte – Überprüfen der Ergebnisse
o Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht

Richtlinien für die Realschulen des Landes Nordrhein-Westfalen

Den Kapiteln vorangestellt werden sollten grundsätzliche Aussagen darüber, wie die Realschule in der Gesellschaft verankert ist und welche Stellung sie innerhalb des Schulsystems hat. Die Realschule führt in einem 6jährigen Bildungsgang zum Sekundarabschluss I, der Fachoberschulreife. Ebenso wichtig ist die Ausführung, dass die Realschule die schulischen Voraussetzungen für den Übergang in eine Berufsausbildung, in weitere schulische Bildungsgänge oder in die Schulen der Sekundarstufe II schafft.

Für die einzelnen Kapitel sieht der VBE folgende Bezeichnungen und zugehörige Themen:

  • Funktion der Richtlinien und Lehrpläne

Im Kapitel „Die Funktion der Richtlinien und Lehrpläne“ reicht es aus Sicht des VBE aus, die Verbindlichkeit der Richtlinien und Lehrpläne für die Arbeit aller an Schule Tätigen zu betonen. Nicht nur die Lehrerinnen und Lehrer, sondern auch das gesamte weitere pädagogische Personal (MPT, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ganztag) müssen die Aussagen der Richtlinien als Grundlage ihrer Arbeit kennen und täglich umsetzen.

  • Aufgaben und Ziele

Im Kapitel „Aufgaben und Ziele“ sollten deutlich und differenziert Aussagen zu der Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Realschule getroffen werden.

Die schulform- und schulstufenübergreifenden Aufgabenbereiche (Querschnittsaufgaben) sollten hier ihren Platz finden, z.B.:

o Demokratieerziehung
o Erziehung zur Friedensfähigkeit und Gewaltfreiheit
o Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)
o Medienerziehung – Medienkompetenzrahmen
o Informatische Bildung – Lernen in der digitalen Welt
o Verbraucherbildung
o Gendersensible Erziehung
o Erziehung zur Anerkennung von (kultureller) Vielfalt
o Erziehung zur Achtung der Menschenwürde
o Erziehung zur Wertereflexion
o Verkehrs- und Mobilitätserziehung
o Sexualerziehung
o Gesundheitserziehung
o Erziehung zu selbstständigem und eigenverantwortlichem Handeln
o Erziehung zur Kooperationsfähigkeit
o Erziehung zur Leistungsbereitschaft
o Erziehung zur Kommunikationsfähigkeit
o Erwerb von Konfliktfähigkeit, Einüben von Toleranz 

  • Vielfalt als Chance und Herausforderung

o Individuelle Förderung
o Inklusives Lernen
o Integratives Lernen
o Diversität
o Gendersensible Erziehung

  •  Lernen und Lehren in der Realschule

o Entwicklung übergreifender Kompetenzen und Aufbau einer Wissensbasis
o Sprachsensibler Unterricht
o Deutsch als Zweitsprache (DaZ) – Deutsch als Fremdsprache (DaF)
o Förderung der Lernentwicklung
o Erziehender Unterricht

  • Schwerpunkte der Arbeit in den Doppeljahrgangsstufen

o Jahrgangsstufen 5 und 6
o Jahrgangsstufen 7 und 8
o Jahrgangsstufen 9 und 10

  •  Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung

o Leistung fördern
o Selbstwirksamkeitserfahrung im Lernentwicklungsprozess
o Möglichkeiten der Leistungsbewertung
o Leistung bewerten

  •  Übergangsmanagement

o Grundschule - Realschule
o Erprobungsstufe
o Übergang in den Beruf
o Übergang in weitere schulische Bildungsgänge
o Übergänge in Schulen der Sekundarstufe II

  • Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer, des pädagogischen Personals (MPT) und der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter

o Gemeinsame Verantwortung für die Unterrichts- und Erziehungsarbeit
o Reflexion der Unterrichts- und Erziehungsarbeit
o Professionelle Zusammenarbeit in Teams
o Aufgaben der einzelnen Professionen

  • Partizipation der Erziehungsberechtigten

o Gremien der Elternmitwirkung
o Rechtliche Grundlagen für die Elternmitwirkung (§ 42 Abs. 4 und 5 SchulG)

  •  Partizipation der Schülerinnen und Schüler

o Gremien der Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler
o Klassenräte und Parlamente der Schülerinnen und Schüler

  • Schulleben - Schulgemeinschaft – Schule im Quartier

o Schule als Lebens-, Erfahrungs- und Entwicklungsraum
o Bedeutung des Schullebens und der Schulgemeinschaft für das Lernen
o Ganztagsschule – Außerschulische Ganztagsangebote
o Bedeutung der Schule im Ort oder im Stadtteil
o Zusammenarbeit mit dem Schulträger, Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe und außerschulischen Partnerinnen und Partnern

  • Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung als kontinuierliche Aufgaben

o Schulprogramm – Schul- und Unterrichtsentwicklung – Referenzrahmen Schulqualität NRW
o Arbeit mit den Lehrplänen
o Evaluation der Konzepte – Überprüfen der Ergebnisse
o Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht


Richtlinien für die Gesamtschulen, Sekundarschulen und Primusschulen des Landes Nordrhein-Westfalen

Den Kapiteln vorangestellt werden sollten grundsätzliche Aussagen darüber, wie die Gesamt-, Sekundar- und Primusschulen in der Gesellschaft verankert sind und welche Stellung sie innerhalb des Schulsystems haben.

Die Gesamtschule ist eine Schule der Sekundarstufen I und II, die ohne Schulformwechsel zu allen Abschlüssen und Berechtigungen der allgemeinen Schulen führt. Die Gesamtschule schafft in der Sekundarstufe I die schulischen Voraussetzungen für den Übergang in eine Berufsausbildung, in weitere schulische Bildungsgänge oder in die gymnasiale Oberstufe.

Die Sekundarschule und die Primusschule führen zu allen Abschlüssen und Berechtigungen in der Sekundarstufe I. Sie schaffen die schulischen Voraussetzungen für den Übergang in eine Berufsausbildung, in weitere schulische Bildungsgänge oder in die Schulen der Sekundarstufe II.

Insofern wäre es eine Überlegung wert, für die Sekundarschulen und die Primusschulen eigenständige Richtlinien einzuführen.

Für die einzelnen Kapitel sieht der VBE folgende Bezeichnungen und zugehörige Themen:

  • Funktion der Richtlinien und Lehrpläne

Im Kapitel „Die Funktion der Richtlinien und Lehrpläne“ reicht es aus Sicht des VBE aus, die Verbindlichkeit der Richtlinien und Lehrpläne für die Arbeit aller an Schule Tätigen zu betonen. Nicht nur die Lehrerinnen und Lehrer, sondern auch das gesamte weitere pädagogische Personal (MPT, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ganztag) müssen die Aussagen der Richtlinien als Grundlage ihrer Arbeit kennen und täglich umsetzen.

  •  Aufgaben und Ziele

Im Kapitel „Aufgaben und Ziele“ sollten deutlich und differenziert Aussagen zu der Bildungs- und Erziehungsarbeit in der Realschule getroffen werden.

Die schulform- und schulstufenübergreifenden Aufgabenbereiche (Querschnittsaufgaben) sollten hier ihren Platz finden, z.B.:

o Demokratieerziehung
o Erziehung zur Friedensfähigkeit und Gewaltfreiheit
o Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)
o Medienerziehung – Medienkompetenzrahmen
o Informatische Bildung – Lernen in der digitalen Welt
o Verbraucherbildung
o Gendersensible Erziehung
o Erziehung zur Anerkennung von (kultureller) Vielfalt
o Erziehung zur Achtung der Menschenwürde
o Erziehung zur Wertereflexion
o Verkehrs- und Mobilitätserziehung
o Sexualerziehung
o Gesundheitserziehung
o Erziehung zu selbstständigem und eigenverantwortlichem Handeln
o Erziehung zur Kooperationsfähigkeit
o Erziehung zur Leistungsbereitschaft
o Erziehung zur Kommunikationsfähigkeit
o Erwerb von Konfliktfähigkeit, Einüben von Toleranz

  • Vielfalt als Chance und Herausforderung

o Individuelle Förderung
o Inklusives Lernen
o Integratives Lernen
o Diversität
o Gendersensible Erziehung

  • Lernen und Lehren in der Gesamtschule in der Sekundarstufe I, der Sekundarschule und der Primusschule

o Entwicklung übergreifender Kompetenzen und Aufbau einer Wissensbasis
o Sprachsensibler Unterricht
o Deutsch als Zweitsprache (DaZ) – Deutsch als Fremdsprache (DaF)
o Förderung der Lernentwicklung
o Erziehender Unterricht

  • Schwerpunkte der Arbeit in den Doppeljahrgangsstufen

o Jahrgangsstufen 5 und 6
o Jahrgangsstufen 7 und 8
o Jahrgangsstufen 9 und 10

  • Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung

o Leistung fördern
o Selbstwirksamkeitserfahrung im Lernentwicklungsprozess
o Möglichkeiten der Leistungsbewertung
o Leistung bewerten

  •  Übergangsmanagement

o Grundschule – Gesamtschule und Sekundarschule
o Übergang von der Klasse 4 in die Klasse 5 in der Primusschule
o Erprobungsstufe
o Übergang in den Beruf
o Übergang in weitere schulische Bildungsgänge
o Gesamtschule: Übergänge in die gymnasiale Oberstufe
o Sekundarschule/Primusschule: Übergänge in Schulen der Sekundarstufe II

  • Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer, des pädagogischen Personals (MPT) und der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter

o Gemeinsame Verantwortung für die Unterrichts- und Erziehungsarbeit
o Reflexion der Unterrichts- und Erziehungsarbeit
o Professionelle Zusammenarbeit in Teams
o Aufgaben der einzelnen Professionen

  •  Partizipation der Erziehungsberechtigten

o Gremien der Elternmitwirkung
o Rechtliche Grundlagen für die Elternmitwirkung (§ 42 Abs. 4 und 5 SchulG)

  •  Partizipation der Schülerinnen und Schüler

o Gremien der Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler
o Klassenräte und Parlamente der Schülerinnen und Schüler

  • Schulleben - Schulgemeinschaft – Schule im Quartier

o Schule als Lebens-, Erfahrungs- und Entwicklungsraum
o Bedeutung des Schullebens und der Schulgemeinschaft für das Lernen
o Ganztagsschule – Außerschulische Ganztagsangebote
o Bedeutung der Schule im Ort oder im Stadtteil
o Zusammenarbeit mit dem Schulträger, Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe und außerschulischen Partnerinnen und Partnern

  •  Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung als kontinuierliche Aufgaben

o Schulprogramm – Schul- und Unterrichtsentwicklung – Referenzrahmen Schulqualität NRW
o Arbeit mit den Lehrplänen
o Evaluation der Konzepte – Überprüfen der Ergebnisse
o Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht


Richtlinien für die Gymnasien in der Sekundarstufe I des Landes Nordrhein-Westfalen

Den Kapiteln vorangestellt werden sollten grundsätzliche Aussagen darüber, wie das Gymnasium in der Gesellschaft verankert ist und welche Stellung es innerhalb des Schulsystems hat.

Das Gymnasium ist eine Schule der Sekundarstufen I und II und führt in der Regel in einem neunjährigen Bildungsgang zur allgemeinen Hochschulreife. Das Gymnasium schafft in der Sekundarstufe I die schulischen Voraussetzungen für den Übergang in die gymnasiale Oberstufe, aber auch in eine Berufsausbildung oder in weitere schulische Bildungsgänge.

Am Ende der Sekundarstufe I vergibt das Gymnasium die Berechtigung zum Besuch der gymnasialen Oberstufe, außerdem den Sekundarabschluss I – Fachoberschulreife – und ermöglicht den Schülerinnen und Schülern Abschlüsse, die dem Hauptschulabschluss bzw. dem Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss nach Klasse 10 – gleichwertig sind.

Für die einzelnen Kapitel sieht der VBE folgende Bezeichnungen und zugehörige Themen:

  • Funktion der Richtlinien und Lehrpläne

Im Kapitel „Die Funktion der Richtlinien und Lehrpläne“ reicht es aus Sicht des VBE aus, die Verbindlichkeit der Richtlinien und Lehrpläne für die Arbeit aller an Schule Tätigen zu betonen. Nicht nur die Lehrerinnen und Lehrer, sondern auch das gesamte weitere pädagogische Personal (MPT, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ganztag) müssen die Aussagen der Richtlinien als Grundlage ihrer Arbeit kennen und täglich umsetzen.

  •  Aufgaben und Ziele

Im Kapitel „Aufgaben und Ziele“ sollten deutlich und differenziert Aussagen zu der Bildungs- und Erziehungsarbeit im Gymnasium getroffen werden.

Die schulform- und schulstufenübergreifenden Aufgabenbereiche (Querschnittsaufgaben) sollten hier ihren Platz finden, z.B.:

o Demokratieerziehung
o Erziehung zur Friedensfähigkeit und Gewaltfreiheit
o Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)
o Medienerziehung – Medienkompetenzrahmen
o Informatische Bildung – Lernen in der digitalen Welt
o Verbraucherbildung
o Gendersensible Erziehung
o Erziehung zur Anerkennung von (kultureller) Vielfalt
o Erziehung zur Achtung der Menschenwürde
o Erziehung zur Wertereflexion
o Verkehrs- und Mobilitätserziehung
o Sexualerziehung
o Gesundheitserziehung
o Erziehung zu selbstständigem und eigenverantwortlichem Handeln
o Erziehung zur Kooperationsfähigkeit
o Erziehung zur Leistungsbereitschaft
o Erziehung zur Kommunikationsfähigkeit
o Erwerb von Konfliktfähigkeit, Einüben von Toleranz

  • Vielfalt als Chance und Herausforderung

o Individuelle Förderung
o Inklusives Lernen
o Integratives Lernen
o Diversität
o Gendersensible Erziehung

  •  Lernen und Lehren im Gymnasium der Sekundarstufe I

o Entwicklung übergreifender Kompetenzen und Aufbau einer Wissensbasis
o Wissenschaftsorientierung und Grundlegung wissenschaftspropädeutischen Lernens
o Sprachsensibler Unterricht
o Deutsch als Zweitsprache (DaZ) – Deutsch als Fremdsprache (DaF)
o Förderung der Lernentwicklung
o Erziehender Unterricht

  •  Schwerpunkte der Arbeit in den Doppeljahrgangsstufen

o Jahrgangsstufen 5 und 6
o Jahrgangsstufen 7 und 8
o Jahrgangsstufen 9 und 10

  • Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung

o Leistung fördern
o Selbstwirksamkeitserfahrung im Lernentwicklungsprozess
o Möglichkeiten der Leistungsbewertung
o Leistung bewerten

  •  Übergangsmanagement

o Grundschule – Gymnasium
o Erprobungsstufe
o Übergang in die gymnasiale Oberstufe
o Übergang in den Beruf
o Übergang in weitere schulische Bildungsgänge

  • Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer, des pädagogischen Personals (MPT) und der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter

o Gemeinsame Verantwortung für die Unterrichts- und Erziehungsarbeit
o Reflexion der Unterrichts- und Erziehungsarbeit
o Professionelle Zusammenarbeit in Teams
o Aufgaben der einzelnen Professionen

  • Partizipation der Erziehungsberechtigten

o Gremien der Elternmitwirkung
o Rechtliche Grundlagen für die Elternmitwirkung (§ 42 Abs. 4 und 5 SchulG)

  •  Partizipation der Schülerinnen und Schüler

o Gremien der Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler
o Klassenräte und Parlamente der Schülerinnen und Schüler

  •  Schulleben - Schulgemeinschaft – Schule im Quartier

o Schule als Lebens-, Erfahrungs- und Entwicklungsraum
o Bedeutung des Schullebens und der Schulgemeinschaft für das Lernen
o Ganztagsschule – Außerschulische Ganztagsangebote
o Bedeutung der Schule im Ort oder im Stadtteil
o Zusammenarbeit mit dem Schulträger, Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe und außerschulischen Partnerinnen und Partnern 

  • Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung als kontinuierliche Aufgaben

o Schulprogramm – Schul- und Unterrichtsentwicklung – Referenzrahmen Schulqualität NRW
o Arbeit mit den Lehrplänen
o Evaluation der Konzepte – Überprüfen der Ergebnisse
o Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht


Richtlinien für die Förderschulen des Landes Nordrhein-Westfalen

Den Kapiteln vorangestellt sollten grundsätzliche Aussagen darüber, wie die Förderschule in der Gesellschaft verankert ist und welche Stellung sie innerhalb des Schulsystems hat. Sonderpädagogische Förderung in den Förderschulen verwirklicht das Recht behinderter und von Behinderungen bedrohten Kindern und Jugendlichen auf eine ihren persönlichen Möglichkeiten entsprechende schulische Bildung und Erziehung. Es geht für diese Schülerinnen und Schüler um eine bestmögliche Ausgestaltung ihrer schulischen und beruflichen Eingliederung, ihrer gesellschaftlichen Teilhabe und selbstbestimmten Lebensgestaltung.

In der aktuellen Zeit, in der das Ziel ist, Inklusion in allen gesellschaftlichen Bereichen umzusetzen, sollten sich in den Richtlinien der Förderschule gleiche Aufgaben, Ziele und Bereiche finden wie in allen anderen Schulformen.

 Dennoch ist die spezifische Ausgestaltung je nach Förderschwerpunkt notwendig:

  • Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation (HK)
  • Förderschwerpunkt Sehen (SE)
  • Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung (GE)
  • Förderschwerpunkt Lernen (LE)
  • Förderschwerpunkt Sprache (SQ)
  • Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung (KM)
  • Förderschwerpunkt soziale und emotionale Entwicklung (ESE)
  • Förderschwerpunkt Unterricht bei langer Krankheit
  • Förderschwerpunkt Kommunikations- und Verhaltensentwicklung bei Autismus

Für die einzelnen Kapitel sieht der VBE folgende Bezeichnungen und zugehörige Themen:

  • Funktion der Richtlinien und Lehrpläne

Im Kapitel „Die Funktion der Richtlinien und Lehrpläne“ reicht es aus Sicht des VBE aus, die Verbindlichkeit der Richtlinien und Lehrpläne für die Arbeit aller an Schule Tätigen zu betonen. Nicht nur die Lehrerinnen und Lehrer, die Fachlehrerinnen und Fachlehrer (GG und KM), sondern auch das gesamte weitere pädagogische Personal (Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Ganztag) müssen die Aussagen der Richtlinien als Grundlage ihrer Arbeit kennen und täglich umsetzen.

  • Aufgaben und Ziele

Im Kapitel „Aufgaben und Ziele“ sollten deutlich und differenziert Aussagen zu der Bildungs- und Erziehungsarbeit in den Förderschulen getroffen werden.

Die schulform- und schulstufenübergreifenden Aufgabenbereiche (Querschnittsaufgaben) sollten hier ihren Platz finden, z.B.:

o Demokratieerziehung
o Erziehung zur Friedensfähigkeit und Gewaltfreiheit
o Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE)
o Medienerziehung – Medienkompetenzrahmen
o Informatische Bildung – Lernen in der digitalen Welt
o Verbraucherbildung
o Gendersensible Erziehung
o Erziehung zur Anerkennung von (kultureller) Vielfalt
o Erziehung zur Achtung der Menschenwürde
o Erziehung zur Wertereflexion
o Verkehrs- und Mobilitätserziehung
o Sexualerziehung
o Gesundheitserziehung
o Erziehung zu selbstständigem und eigenverantwortlichem Handeln
o Erziehung zur Kooperationsfähigkeit
o Erziehung zur Leistungsbereitschaft
o Erziehung zur Kommunikationsfähigkeit
o Erwerb von Konfliktfähigkeit, Einüben von Toleranz 

  • Vielfalt als Chance und Herausforderung

o Individuelle Förderung
o Inklusives Lernen
o Integratives Lernen
o Diversität
o Gendersensible Erziehung

  •  Lernen und Lehren in den Förderschulen

o Diagnostik in den Förderschwerpunkten
o Förderung in den Förderschwerpunkten
o Entwicklungsbereiche in den Förderschwerpunkten
o Entwicklung übergreifender Kompetenzen und Aufbau einer Wissensbasis
o Sprachsensibler Unterricht
o Deutsch als Zweitsprache (DaZ) – Deutsch als Fremdsprache (DaF)
o Förderung der Lernentwicklung
o Erziehender Unterricht

  •  Schwerpunkte der Arbeit in den Doppeljahrgangsstufen

o Schuleingangsphase – Jahrgangsstufen 1 und 2
o Jahrgangsstufen 3 und 4
o Jahrgangsstufen 5 und 6
o Jahrgangsstufen 7 und 8
o Jahrgangsstufen 9 und 10

  •  Lernerfolgsüberprüfung und Leistungsbewertung

o Leistung fördern
o Selbstwirksamkeitserfahrung im Lernentwicklungsprozess
o Möglichkeiten der Leistungsbewertung
o Leistung bewerten 

  • Übergangsmanagement

o Kindertagesstätte - Förderschule
o Grundschule – Förderschule
o Übergänge in Grundschule, Hauptschule, Realschule, Gesamtschule, Sekundarschule, Primusschule, Gymnasium (je nach Förderschwerpunkt)
o Übergang in den Beruf
o Übergang in weitere schulische Bildungsgänge

  •  Aufgaben der Lehrerinnen und Lehrer, der Fachlehrerinnen und Fachlehrer (GG, KM) und der Schulsozialarbeiterinnen und Schulsozialarbeiter

o Gemeinsame Verantwortung für die Unterrichts- und Erziehungsarbeit
o Reflexion der Unterrichts- und Erziehungsarbeit
o Professionelle Zusammenarbeit in Teams
o Aufgaben der einzelnen Professionen

  • Partizipation der Erziehungsberechtigten

o Gremien der Elternmitwirkung
o Rechtliche Grundlagen für die Elternmitwirkung (§ 42 Abs. 4 und 5 SchulG)

  •  Partizipation der Schülerinnen und Schüler

o Gremien der Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler
o Klassenräte und Parlamente der Schülerinnen und Schüler

  •  Schulleben - Schulgemeinschaft – Schule im Quartier

o Schule als Lebens-, Erfahrungs- und Entwicklungsraum
o Bedeutung des Schullebens und der Schulgemeinschaft für das Lernen
o Ganztagsschule – Außerschulische Ganztagsangebote
o Bedeutung der Schule im Ort oder im Stadtteil
o Zusammenarbeit mit dem Schulträger, Institutionen der Kinder- und Jugendhilfe und außerschulischen Partnerinnen und Partnern

  •  Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung als kontinuierliche Aufgaben

o Schulprogramm – Schul- und Unterrichtsentwicklung – Referenzrahmen Schulqualität NRW
o Arbeit mit den Lehrplänen
o Evaluation der Konzepte – Überprüfen der Ergebnisse
o Zusammenarbeit mit der Schulaufsicht


Stefan Behlau
Vorsitzender VBE NRW

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Stellungnahme des VBE NRW: Bestimmungen über die Arbeitszeiten für die schriftlichen Prüfungen im Abitur

Zum Entwurf einer Verordnung zur Anpassung der Bestimmungen über die Arbeitszeiten für die schriftlichen Prüfungen im Abitur. 

04.11.2022
Stellungnahme des VBE NRW zum Antrag der Fraktion der SPD „Wissenschaftliche Folgen der Pandemie ernst nehmen

Psychosoziale Gesundheit von Kindern, Jugendlichen und Familien im Bildungsbereich stärken! Drucksache 18/628, Anhörung am 15.11.2022

18.10.2022
Stellungnahme des VBE NRW zum Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Landes Nordrhein-Westfalen

 für das Haushaltsjahr 2022 (Nachtragshaushaltsgesetz 2022 - NHHG 2022), Gesetzentwurf der Landesregierung, Drucksache 18/900

19.09.2022
Stellungnahme des VBE NRW zum Entwurf einer Verordnung über die Einrichtung von Distanzunterricht

Distanzunterrichtsverordnung  DistanzunterrichtsVO, Durchführung der Verbändeanhörung gem. § 77 Schulgesetz NRW

19.09.2022
Stellungnahme des VBE NRW zum Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung der Ausbildungs- und Prüfungsordnung

Sekundarstufe I, Durchführung der Verbändebeteiligung gem. § 77

21.04.2022
Stellungnahme des VBE NRW zum Kernlehrplan für das Wahlpflichtfach „Wirtschaft und Arbeitswelt“

in der Sekundarstufe I, Gesamtschule und Sekundarschule
Durchführung der Verbändebeteiligung gem. § 77 Abs. 3 SchulG

03.03.2022
Stellungnahme des VBE NRW: Curriculare Vorgaben für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung an allen Lernorten

Durchführung der Verbändebeteiligung gem. § 77 Abs. 3 SchulG

02.03.2022
Stellungnahme des VBE NRW zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen „Bildung für das 21. Jahrhundert

Aus der Pandemie lernen - Bildung endlich konsequent neu denken Drucksache 17/16268

28.01.2022
Stellungnahme des VBE NRW zum Antrag der AfD "Kinder ernst nehmen – Lernfreude fördern – Bildungsgerechtigkeit herstellen!"

Zum Antrag der Fraktion der AfD „Kinder ernst nehmen  Lernfreude fördern  Bildungsgerechtigkeit herstellen! Schulleitungsvotum der aufnehmenden Schule auf der Grundlage eines aussagekräftigen Grundschulgutachtens als verbindliches Kriterium für die Weiterführung der Schullaufbahn festlegen.“

20.01.2022
Stellungnahme des VBE NRW zur Entwurfsfassung Aktionsplan NRW inklusiv

Erfolge verstetigen, Neues initiieren! Beiträge der Landesregierung zur Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Nordrhein-Westfalen

10.01.2022
Stellungnahme des VBE NRW: „Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der Eigenverantwortung von Schulen

Gesetzentwurf der Landesregierung "16. Schulrechtsänderungsgesetz“ 
sowie „Entwurf einer Verordnung zur Anpassung schulrechtlicher Vorschriften“ 

20.12.2021
Stellungnahme des VBE NRW: Kernlehrpläne für Deutsch und Mathematik

für die Haupt-, Real-, Gesamt- und Sekundarschule
Durchführung der Verbändebeteiligung gem. § 77 Abs. 3 SchulG

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Ausgabe September/Oktober 2023

Schulkultur


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